Esser-Schüller GmbH
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GVO 461/2010

Die EU-Kommission beschloss im Sinne des Verbrauchers

Im Sinne unserer Kunden, der europäischer Verbraucher, hat die EU-Kommission mit der GVO 461/2010 eine Verordnung erlassen, die seit dem 01.07.2010 die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt. In den Leitlieneien zur GVO (2010/C 138/05) stellt die Kommission klar, dass der Hersteller eines Fahrzeugs die Gültigkeit der mit dem Kauf des Fahrzeug gegebenen Herstellergarantien nicht davon abhängig machen darf, dass Instandsetzungs- und Wartungsdienste für das Fahrzeug, d.h. Inspektionen, Service und Wartung, in einer Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden müssen.

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